Unternehmensbewertung bei Scheidung

Klarheit darüber, welcher Unternehmenswert belastbar ist.

Wir ermitteln oder prüfen Unternehmenswerte im Zugewinnausgleich zum Stichtag und legen offen, welche Annahmen das Ergebnis bestimmen.

Wir vertreten keinen Wunschwert. Wir machen den belastbaren Wert nachvollziehbar.

Persönliche Rückmeldung · vertrauliche Behandlung · Festpreis ab 3.700 €

  • Mitglied der EACVA
  • Methodik nach IDW S 1 und IDW S 13
  • Zwölf Jahre Vorstandserfahrung

Oliver Sonntag · Ihr Ansprechpartner
4,95 von 5 · 16 Bewertungen auf ProvenExpert

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Warum Unternehmenswerte im Zugewinnausgleich auseinandergehen.

Wenige Annahmen verändern den Wert erheblich. Wir legen sie offen – und trennen dabei zwei Stufen sauber voneinander.

Stufe 1 Unternehmenswert

  1. 1Stichtag und InformationsstandMaßgeblich ist, was am Stichtag bekannt oder angelegt war. Beide Stichtage werden nach denselben Grundsätzen bewertet.
  2. 2Übertragbare ErtragskraftBewertet wird nur, was ein Erwerber übernehmen könnte – nicht Reputation oder Kontakte, die an der Person hängen.
  3. 3Individueller UnternehmerlohnAbgezogen wird die Vergütung für die Arbeit des Inhabers, auch für nicht leitende Tätigkeiten. Oft der größte Hebel.

Stufe 2 Überleitung zum Zugewinn

  1. 4Latente ErtragsteuerNach der Rechtsprechung abzuziehen, auch ohne Verkaufsabsicht. Gegenläufig kann ein Steuervorteil des Erwerbers zu würdigen sein.
  2. 5VerfügungsbeschränkungenEtwa Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag, die den Wert einer Beteiligung prägen können.

Mit Surion

  • Stufen getrennt
  • Annahmen offengelegt
  • Festpreis

Ihr Ehepartner bekommt nicht die Hälfte der Firma – sondern einen Geldanspruch.

Ausgeglichen wird die Hälfte des Unterschieds der Zugewinne beider Ehegatten. Der Unternehmenswert ist eine Position in dieser Rechnung – und schon zwei Annahmen verschieben ihn deutlich, in beide Richtungen.

Was Sie von uns erhalten

  • Nachvollziehbare Wertableitung zum maßgeblichen Stichtag
  • Dokumentierte Annahmen – auch die offenen
  • Sensitivitäten der wesentlichen Werttreiber, eine Bandbreite statt einer Einzelzahl
  • Klare Trennung von Bewertungsfragen und rechtlichen oder steuerlichen Prämissen
  • Eine verwertbare Grundlage für die Abstimmung mit Ihren Beratern

In drei Rollen – Sie entscheiden

  • Gemeinsame BeauftragungBeide Ehegatten beauftragen uns zusammen. Eine gemeinsame Faktenbasis ist oft der kürzeste Weg zur Einigung.
  • Neutrales GutachtenWir bewerten als unparteiischer Gutachter, ohne eine Seite zu beraten – auch wenn nur eine Seite den Auftrag erteilt.
  • ParteigutachtenFür eine Seite beauftragt, methodisch nach denselben Maßstäben – mit offenem Blick auf die Schwachstellen der eigenen Position.

Zwei Fälle aus der Praxis

Anonymisiert. Wir zeigen, was fachlich untersucht wurde – nicht, wer gewonnen hat.

Wertberechnung · Parteiauftrag

Inhabergeführter Handwerksbetrieb, zwei Stichtage

Ausgangslage
Einzelunternehmen, zum Scheidungsantrag deutlich größer als bei der Eheschließung. Zu bewerten waren Anfangs- und Endvermögen.
Streitpunkte
Sehr hoher Zeiteinsatz des Inhabers, Vergütung mitarbeitender Angehöriger, übertragbare Ertragskraft, ein Betrieb noch im Wachstum.
Vorgehen
Analyse der Inhaberfunktionen, individueller Unternehmerlohn, Übergangsszenarien, beide Stichtage nach denselben Grundsätzen; latente Steuer als offen ausgewiesene zweite Stufe.
Ergebnis der Analyse
Eine Wertbandbreite statt einer Einzelzahl. Allein die Bewertung des Zeiteinsatzes des Inhabers bewegte den Wert um bis zu rund 30 %; zum Anfangsstichtag trug der Ertragswert nicht, maßgeblich war die Wertuntergrenze.

Wertberechnung · Anfangsvermögen

Beteiligungen an zwei Gesundheitsdienstleistern, Stichtag lange zurückliegend

Ausgangslage
Zwei verbundene GmbHs, zu bewerten zum Tag der Eheschließung fast zwei Jahrzehnte später.
Streitpunkte
Hängt der Erfolg am Gesellschafter? Geschäftsführervergütung für beide Gesellschaften, Forderungen zwischen den Gesellschaften, eine verlustreiche Schwestergesellschaft.
Vorgehen
Personenbezug geprüft statt unterstellt, Kapitalmarktdaten zum damaligen Stichtag, spätere Entwicklungen nur, soweit am Stichtag angelegt; Liquidationswert als Untergrenze.
Ergebnis der Analyse
Stichtagsgerechte Werte mit Sensitivitäten; die Beteiligung mit aufgezehrtem Eigenkapital war wegen der Haftungsbeschränkung mit null anzusetzen.
Oliver Sonntag, Gründer von Surion

Entscheidend ist nicht nur die Zahl, sondern ob nachvollziehbar ist, wie sie zustande kommt.

M.Sc. Oliver Sonntag

Gründer von Surion, Bewerter

  • Zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand
  • Spezialisiert auf Unternehmensbewertung
  • Mitglied der EACVA
Mit Oliver Sonntag sprechen

Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1Fall kurz schildernEinige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen.
  2. 2Umfang festlegenWir klären, was Sie tatsächlich brauchen: Wertberechnung, vollständiges Gutachten oder Prüfung.
  3. 3Angebot zum FestpreisUmfang, Unterlagen, Zeitrahmen und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
  4. 4Bewertung oder PrüfungMit nachvollziehbarer Ergebnisdarstellung und offen ausgewiesenen Annahmen.

ab 3.700 €

Festpreis nach vereinbartem Umfang. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Angebot.

Fall unverbindlich einordnen lassen

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht

Wir liefern die bewertungsfachliche Grundlage, Sie führen das Mandat. Die rechtliche Würdigung bleibt bei Ihnen.

  • Bewertung für Ihren SchriftsatzNachvollziehbar aufgebaut, mit offengelegten Annahmen und Sensitivitäten.
  • Prüfung von Gegen- und GerichtsgutachtenWo Annahmen streitig sind, etwa beim Unternehmerlohn, und was sachgerechte Alternativen bedeuten.
  • Zahlen für die EinigungBandbreiten statt einer einzigen Zahl – als Grundlage für Vergleichsgespräche.

Worauf Sie sich verlassen können.

„Die Verbindung aus methodischer Disziplin nach IDW S 1 i.d.F. 2026 und operativer Vorstandserfahrung in der Plan-Plausibilisierung ist im Mittelstandssegment selten – und genau dort entscheidend.“
Prof. Dr. Daniel StengerProf. Dr. Daniel StengerHochschule Kaiserslautern, Wissenschaftlicher Beirat

Häufige Fragen

Bekommt mein Ehepartner die Hälfte meiner Firma?

Nein. Der Zugewinnausgleich ist in der Regel ein Geldanspruch: Ausgeglichen wird die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten. Der Unternehmenswert ist eine Position in dieser Rechnung. Wie hoch der Anspruch im Einzelfall ist und wie er erfüllt wird, klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Muss ich mein Unternehmen wegen des Zugewinnausgleichs verkaufen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und ist eine rechtliche Frage. Für die Bewertung wird zwar ein fiktiver Verkauf unterstellt, etwa für die latente Steuer, ein tatsächlicher Verkauf folgt daraus aber nicht. Eine belastbare Zahl hilft, Finanzierung und Einigung realistisch zu planen.

Was zählt, wenn der Erfolg stark an meiner Person hängt?

Bewertet wird nur die Ertragskraft, die auf einen Erwerber übergehen kann. Der Teil, der auf Ihrer persönlichen Arbeit beruht, wird über einen individuellen Unternehmerlohn abgezogen; persönliche Kontakte und Reputation können über eine zeitlich begrenzte Übertragbarkeit berücksichtigt werden.

Welcher Stichtag ist maßgeblich?

Für das Endvermögen die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also dessen Zustellung (§ 1384 BGB). Für das Anfangsvermögen der Beginn des Güterstands, meist die Eheschließung; es wird auf die Kaufkraft des Endstichtags hochgerechnet. Beide Stichtage bewerten wir nach denselben Grundsätzen.

Wie wird ein angemessener Unternehmerlohn bestimmt?

Nach der Rechtsprechung orientiert er sich an den individuellen Verhältnissen: Aufgaben, Verantwortung, Qualifikation und tatsächlicher Arbeitseinsatz, einschließlich nicht leitender Tätigkeiten. Wir leiten ihn nachvollziehbar her und zeigen, wie stark er den Wert bewegt.

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenswert und Buchwert?

Der Buchwert zeigt das bilanzielle Eigenkapital. Der Unternehmenswert ergibt sich aus der künftigen, übertragbaren Ertragskraft. Beide können weit auseinanderliegen – in beide Richtungen.

Werden Steuern berücksichtigt?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine latente Ertragsteuer abzuziehen, unabhängig von einer Verkaufsabsicht (BGH, Urteil vom 9. Februar 2011, XII ZR 40/09). Nach IDW S 13 kann gegenläufig ein Steuervorteil des fiktiven Erwerbers zu würdigen sein. Die steuerlichen Prämissen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

Kann ich ein vorhandenes Gutachten prüfen lassen?

Ja. Wir prüfen Methodik, Annahmen und Rechenweg eines Privat-, Partei- oder Gerichtsgutachtens und zeigen, welche Annahmen den Wert tragen und wie sich sachgerechte Alternativen auswirken.

Kann eine Bewertung auch gemeinsam beauftragt werden?

Ja. Beide Ehegatten können uns gemeinsam beauftragen. Das schafft eine gemeinsame Faktenbasis und ist oft der kürzeste Weg zu einer Einigung. Daneben erstellen wir neutrale Gutachten und Parteigutachten für eine Seite.

Ist eine Bewertung vor Gericht verwertbar?

Ein Parteigutachten ist im Verfahren qualifizierter Parteivortrag; das Gericht kann zusätzlich einen eigenen Sachverständigen bestellen. Eine Wertberechnung mit begrenztem Umfang kann dabei geringer gewichtet werden als ein vollständiges Gutachten. Welche Form sinnvoll ist, klären wir vorab mit Ihnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die erste Einordnung keine. Für die Bewertung typischerweise Jahresabschlüsse der Jahre vor dem Stichtag, Auswertungen, gegebenenfalls Planungen, Gesellschaftsvertrag und Angaben zur Tätigkeit des Inhabers. Die genaue Liste erhalten Sie mit dem Angebot.

Wie lange dauert eine Bewertung?

Das hängt von Umfang, Unterlagen und Anzahl der Stichtage ab. Den Zeitrahmen legen wir vor der Beauftragung verbindlich fest – auch mit Blick auf anstehende Termine.

Was kostet eine Bewertung oder Gutachtenprüfung?

Wir arbeiten zum Festpreis, ab 3.700 €. Den genauen Preis erhalten Sie nach dem Erstgespräch mit einem Angebot zum vereinbarten Umfang. Erst dann entscheiden Sie über die Beauftragung.

Sie müssen heute noch kein Gutachten beauftragen.

Lassen Sie zunächst klären, welche Bewertungsleistung für Ihren Fall sinnvoll ist. Einige Stichpunkte genügen.

Persönliche Rückmeldung · vertraulich · Festpreis ab 3.700 € · unverbindlich

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